Für Postkarten und Textilien, die Bürgerinnen, Bürger und Gäste über Motto Otto gestalten. Sie lesen die Erklärung, füllen die Angaben unten aus, und bestätigen den Link, den wir an die dienstliche E-Mail-Adresse schicken. Das ist die Erlaubnis in Textform – nichts muss gedruckt oder unterschrieben werden.
Motto Otto (RASANDO International GmbH, Elbuferstraße 134, 21436 Marschacht, Deutschland) betreibt unter www.motto-otto.de einen Dienst, mit dem Menschen aus einem eigenen Foto und ihrem Aufenthaltsort eine Postkarte („Grüße aus …“) sowie Motive für Textilien und Geschenkartikel gestalten. Damit eine Karte aus die Gemeinde den Ort richtig zeigt, möchte Motto Otto das Wappen als kleines, gestalterisches Element verwenden, zum Beispiel in einer Ecke der Karte oder auf einem gezeichneten Poststempel.
Die Gemeinde gestattet Motto Otto, ihr Wappen in heraldisch getreuer Wiedergabe zu verwenden
Die Nutzung ist nicht ausschließlich. Die Gemeinde kann das Wappen weiterhin selbst nutzen und anderen gestatten.
☐ Die Gemeinde stellt Motto Otto Fotos von Sehenswürdigkeiten und Ansichten des Ortes zur Verfügung. Sie versichert, dass sie die Rechte an diesen Fotos hat und dass abgebildete Personen einverstanden sind. Motto Otto nutzt die Fotos als Vorlage, damit die gezeichneten Karten den Ort richtig zeigen, und nennt auf Wunsch die Fotografin oder den Fotografen.
☒ Keine Gegenleistung. Die Gemeinde stellt das Wappen unentgeltlich zur Verfügung.
☐ Motto Otto führt je verkauftem Produkt mit Wappen der Gemeinde einen Betrag an die Gemeinde oder einen gemeinnützigen Verein ab.
☐ Motto Otto stellt der Gemeinde jährlich Produkte mit Ortsmotiv kostenlos zur Verfügung, zum Beispiel für Ehrungen, Jubiläen oder Gäste.
Die Erlaubnis gilt ab Bestätigung auf unbestimmte Zeit. Die Gemeinde kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen in Textform widerrufen, zum Beispiel per E-Mail an august@kartenaugust.de. Motto Otto entfernt das Wappen dann von der Ortsseite und aus der Gestaltung neuer Produkte. Produkte, die bis zum Ablauf der Frist bereits gestaltet oder bestellt wurden, dürfen noch ausgeliefert werden.
☐ Die Gemeinde darf die Ortsseite und die Motive auf ihrer Website, in Mitteilungen und im Tourismusbüro verlinken und zeigen. Motto Otto stellt dafür Bilder und einen QR-Code bereit.
☐ Motto Otto darf die Gemeinde als teilnehmenden Ort nennen, zum Beispiel „Grüße aus … mit Wappen der Gemeinde“.
Motto Otto speichert von der Gemeinde nur die Angaben aus dieser Erklärung, um die Vereinbarung zu erfüllen und nachzuweisen. Die Daten der Nutzerinnen und Nutzer, die Karten oder Produkte gestalten, verbleiben bei Motto Otto und werden nicht an die Gemeinde weitergegeben.
Änderungen dieser Erklärung bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Es gilt deutsches Recht.
Stand der Erklärung: 2026-09-20. Fragen: august@kartenaugust.de, +49 4176 949 80 62.